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Stiftung Trossen Heimatliches Kulturgut Longuich-Kirsch

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gemeinnützig

Die Stiftung Trossen Heimatliches Kulturgut Longuich-Kirsch ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Longuich.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung zur Bewahrung und Förderung von heimatlichem und historischem Kulturgut von Longuich-Kirsch. Hierzu sollen der Verkaufserlös aus dem vom Stifter finanzierten, historischen Heimatbuch LONGUICH-KIRSCH verwendet werden. Der Stifter besitzt am Werk das Urheber- und Verlagsrecht. (3) Weiterer Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Erziehung und Bildung in den Bereichen Naturwissenschaft und Technik an der Technischen Hochschule Bingen, an der der Stifter studiert und gewirkt hat. Die Stiftung soll Studierende der Natur- und Ingenieurwissenschaften fördern und unterstützen. Hierzu soll das verbleibende Stiftungsvermögen verwendet werden. Die Verwaltung der Förderung obliegt der Gesellschaft der Freunde der Technischen Hochschule Bingen e.V., derzeit Berlinstraße 109, 55411 Bingen. (4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen. (6) Die Stiftung darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. (7) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsleistungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Heimat & Brauchtum

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1999 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Trossen Heimatliches Kulturgut Longuich-Kirsch“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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