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VR Bank Nord-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die VR Bank Nord-Stiftung ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Niebüll.[1] Sie wurde 2007 errichtet und 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Wofür diese Stiftung da ist

Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln

- zur Förderung der Kunst und Kultur

- zur Förderung der Heimatpflege und Denkmalpflege

- zur Förderung des Natur- und Umweltschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder

- zur Förderung des Sports, insbesondere zur Unterstützung des Breitensports der Vereine

- zur Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe

- zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege

- zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe

- zur Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes

- zur Förderung hilfebedürftiger Menschen nach § 53 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich in der Weise, dass der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter gemeinsam zur Vertretung der Stiftung berechtigt sind. Ist der Vorstandsvorsitzende oder sein Stellvertreter verhindert, kann die Stiftung auch gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten werden.

Organe

Der Vorstand besteht aus vier Personen. Mitglieder sind zwei Vorstandsmitglieder der VR Bank Nord eG und zwei Mitglieder des Aufsichtsrates der VR Bank Nord eG. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens sieben Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „VR Bank Nord-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.