Stiftung24

Staacken-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Niebüll · anerkannt 2003

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung Niebüller Kinder. Der Stiftungszweck

wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Stadt Niebüll mit der Zweckbindung

"Erziehung in den Kindergärten der Stadt Niebüll".

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Klanxbüller Str. 3
25899 Niebüll

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Je zwei Vorstandsmitglieder haben die Stellung des gesetzlichen Vertreters und vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis dürfen die zwei stellvertretenden Vorsitzenden die Stiftung nur vertreten, wenn der Vorsitzende verhindert ist.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern. Der Stifter und seine Frau gehören dem Vorstand auf Lebenszeit an. Dem Vorstand sollen a) nach Möglichkeit die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Stadt Niebüll oder für die Bürgermeisterin / den Bürgermeister eine andere Vertreterin / ein anderer Vertreter der Stadt Niebüll und b) im übrigen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stadt Niebüll der Stiftung aufweisen. Ein Mitglied soll in Finanz- und

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung18.07.2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Nordfriesland
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 7 Stiftungen mit Sitz in Niebüll verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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