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Apel-Brackley-Stiftung

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gemeinnützig

Die Apel-Brackley-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Neumünster.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind a) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 Abgabenordnung (AO), und von Tierseuchen; b) die Förderung von Kunst und Kultur; c) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; d) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde und der Ortsverschönerung. Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Stiftung allein. Im Übrigen wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, von denen einer der Vorsitzende der Stiftung sein sollte.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Vorstand, er besteht aus bis zu drei natürlichen Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Apel-Brackley-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.