S24STIFTUNG24

Vereinigte Kurländische Stiftungen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Vereinigte Kurländische Stiftungen ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1966 und 1980. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Unterstützung bedürftiger Angehöriger der kurländischen Ritterschaft, die infolge ihrer geistigen oder körperlichen Beschaffenheit oder wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen. Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Ausbildungsbeihilfe, der Heimatpflege und Heimatkunde, der Pflege von Kulturwerten. Unterstützung kirchlicher und sozialer Einrichtungen in den baltischen Staaten, vornehmlich auf dem Gebiet des ehemaligen Kurlands.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden des Vorstandes, im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied des Vorstandes.

Organe

Stiftungsrat und Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Vereinigte Kurländische Stiftungen“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.