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Erika und Siegfried Kappus-Stiftung

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gemeinnützig

Die Erika und Siegfried Kappus-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Tierschutzes durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, insbesondere durch den Tierschutz-Verein Lübeck und Umgebung e.V.. Sämtliche Mittel der Stiftung sind für diesen Zweck zu verwenden.

Der Tierschutzverein Lübeck und Umgebung e.V. hat die von der Stiftung zugewendeten Mittel für tierärztliche Behandlungen und Medikamente zu verwenden. Sollten die Kosten des Tierschutzvereins Lübeck und Umgebung e.V. für tierärztliche Behandlungen und Medikamente im Laufe des Geschäftsjahres durch Eigenmittel oder andere Zuwendungen gedeckt sein, darf das von der Stiftung zugewendete Geld auch zur Finanzierung neuer oder zur Instandsetzung bestehender Stallungen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Umwelt, Natur & Tiere

Umwelt- und Naturschutzstiftungen kaufen und pflegen Flächen, betreiben Artenschutzprojekte, fördern Umweltbildung oder unterstützen Tierheime und Tierschutzarbeit. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Tierschutz sind in § 52 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der 1. stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Erika und Siegfried Kappus-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.