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v. der Groeben'sche Familienstiftung Langheim-Liep

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Hinweis zum Sitz

Diese Stiftung wird im Stiftungsverzeichnis von Schleswig-Holstein geführt, die hier genannte Anschrift liegt in Brandenburg. Nach der Satzung liegt der Sitz im Land des Registers; die Anschrift ist meist die einer verwaltenden Bank, Kanzlei oder eines Treuhänders. Zuständig ist die Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.

Die v. der Groeben'sche Familienstiftung Langheim-Liep ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Randowtal.[1] Sie ist seit 1742 anerkannt.

Stiftungszweck

Die Erträge der ostpreußischen Güter sollten den Familienmitgliedern ein standesgemäßes Leben sichern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Willenserklärungen für die Stiftung können nur von beiden Vorstandsmitgliedern gemeinsam abgegeben werden. Im Falle eines dreiköpfigen Vorstandes genügt die Mitwirkung von zwei Vorstandsmitgliedern. Zur Vornahme einzelner Rechtsgeschäfte können die Vorstandsmitglieder einem unter ihnen schriftlich Vollmacht erteilen.

Organe

Der Vorstand wird aus zwei Stiftsherren gebildet. Er kann durch ein drittes Vorstandsmitglied ergänzt werden, das nicht Stiftsherr zu sein braucht und zeitweise bestellt werden kann.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „v. der Groeben'sche Familienstiftung Langheim-Liep“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Schleswig-HolsteinFamilienstiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1742