Stiftung Fachhochschule Lübeck
Sitz in Lübeck · anerkannt 2013
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Berufsbildung und der Studentenhilfe durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die gesamten Mittel der Stiftung werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Mönkhofer Weg 239
23562 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.
Organe
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern; er setzt sich zusammen aus a) dem Präsidenten der Fachhochschule Lübeck b) dem Kanzler der Fachhochschule Lübeck c) einem Vorstandsmitglied der Fördergesellschaft der FHL Lübeck e.V. sowie d) zwei weiteren Mitgliedern, die von den Mitgliedern zu Buchst. a) bis c) gemeinsam bestellt werden.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 13.12.2013 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 2013 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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