Haspa Hamburg Stiftung
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gemeinnützig
Die Haspa Hamburg Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der in § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung aufgeführten Zwecke. Der Stiftungszweck wird dabei insbesondere verwirklicht durch: a) die Förderung von Forschungsprojekten, b) die Vergabe von Stipendien bzw. die Zahlung von Druckkosten- und sonstigen Zuschüssen für wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsvorhaben, insbesondere Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen, c) die Förderung kultureller Einrichtungen, wie Theater, Museen, Opernhäuser und Orchester, d) die Förderung kultureller Veranstaltungen, wie Konzerte und Kunstausstellungen, e) die Vergabe von Stipendien bzw. die Zahlung von Projektzuschüssen an Künstler und deren künstlerische Arbeiten, f) die Förderung der Pflege und Erhaltung von Gegenständen künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung, Kunstsammlungen, künstlerischen Nachlässen, Bibliotheken, Archiven und vergleichbaren Einrichtungen, g) die Förderung der Erhaltung und Wiederherstellung von Bau- und Bodendenkmälern, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften anerkannt sind, h) die Förderung von Sportvereinen, i) die Vergabe von Stipendien bzw. die Zahlung von Zuschüssen an Sportler im Rahmen der Vorbereitung und Ausübung ihres Sports, j) die Förderung anderer Organisationen, die die unter Ziffer 1 Buchstabe e)-i) aufgeführten Zwecke fördern. Die Förderung soll dabei insbesondere in der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. in Norddeutschland erfolgen. Bei der Förderung der in Ziffer 3 Buchstabe a), c), d), f) bis h) sowie j) genannten Projekte anderer Organisationen darf die Stiftung ihre Mittel nur an andere steuerbegünstigte Körperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke weitergeben. Die Stiftung kann auch unselbstständige Stiftungen (Treuhandstiftungen) als Sondervermögen treuhänderisch verwalten. Zweck dieser treuhänderischen unselbstständigen Stiftungen können alle steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 51 Abgabenordnung sein.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Bildung & Erziehung in Hamburg
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Haspa Hamburg Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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