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Gräflich Kielmanseggsche Familienstiftung

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Familienstiftung

Die Gräflich Kielmanseggsche Familienstiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Seestermühe im Kreis Pinneberg.[1] Sie wurde 1852 errichtet und 1856 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Mildtätigkeit.

Satzungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Familienmitgliedern in Notlagen oder besonderen Bedarfslagen, namentlich in der Ausbildung. Darüber hinaus dient die Stiftung der Förderung des Familienzusammenhaltes und von Angelegenheiten des gemeinsamen Familieninteresses. Die finanzielle Fähigkeit der Stiftung zur Erfüllung ihrer Aufgabe ist jedoch vorrangig zu wahren.

(2) Mittel der Stiftung werden nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet. Den Interessenten der Stiftung steht aufgrund dieses Statutes ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu und wird auch nicht durch wiederholte Gewährung von Leistungen begründet.

(3) Begünstigte (Interessenten) der Stiftung sind die Familienmitglieder. Familienmitglieder im Sinne dieses Statutes sind alle leiblichen, ehelichen Nachkommen des Landdrosten Friedrich Graf von Kielmansegge, die den Namen Graf oder Gräfin von Kielmansegg bzw. nach österreichischem Recht den Namen Kielmansegg durch Geburt ererbt haben und als Nachnamen tragen. Als ehelich gelten auch Kinder, deren Eltern nach der Geburt die Ehe schließen. Der Familien-Konvent kann auch adoptierte und nichteheliche Abkömmlinge von Familienmitgliedern in den Kreis der Familienmitglieder einschließen, die den Familiennamen als Geburtsnamen erhalten. Zu den Interessenten gehören, soweit der Konvent nichts Anderes entscheidet, auch die Ehegatten von Familienmitgliedern, soweit sie den Namen angenommen haben, während der rechtsgültigen Dauer der Ehe oder Witwer bzw. Witwen bis zu einer Wiederverheiratung, sowie die ausgeheirateten Familienmitglieder, die den Familiennamen nicht mehr tragen. Gleiches gilt für Ehegatten von Familienmitgliedern, die den Namen nicht angenommen haben.

(4) Voraussetzungen und Höhe von Unterstützungsleistungen werden vom Familien-Konvent bestimmt. Die Beschränkung auf unverehelichte Familienmitglieder entfällt. Unterstützungsleistungen an Interessenten sollen Stiftungsstatut nur in Situationen besonderer Bedürftigkeit aufgrund eines Konventsbeschlusses im Einzelfall erbracht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die gesetzlichen Funktionen des Vorstandes werden vom Stiftungssekretär oder dessen Stellvertreter ausgeübt.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand (Stiftungssekretär).

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Seestermühe im Kreis Pinneberg sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1856 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Gräflich Kielmanseggsche Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.