Stiftung Zukunft Bischofroda - Thüringen
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Die Stiftung Zukunft Bischofroda - Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bischofroda.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung der Jugend- und Altenhilfe. Sie dient der Förderung der Hilfe für Behinderte i. S. d. § 52 Abs. 2 Ziff. 10 AO, der Pflege von Kunst und Kultur, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Naturschutzgesetze, der Förderung des Feuerschutzes, des Wohlfahrtswesens, sie dient der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie im Schutzbereich des Art. 6 GG, des Sports, der Heimatkunde, der Heimat- und der Brauchtumspflege und dem Schutz der Umwelt. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung bestehende Gemeindegebiet der Gemeinde Bischofroda. Eine Erweiterung auf angrenzende und umliegende Regionen ist nur durch Satzungsänderung möglich.... (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Unterstützung bei der Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen Sportanlagen (Sporthalle, Schwimmbäder, Sportplätze, Freizeitplätze, Teichanlagen usw.) und Angebote für sportliche und gesundheitsfördernde Aktivitäten für alle Gemeindemitglieder und sonstige Interessierte (Gymnastikkurse, Schwimmkurse, Training für Fußball und sonstige Sportarten); 2. Unterstützung von Jugendprojekten, vornehmlich der für die Gemeinde zuständigen Jugendverbände durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei Durchführung von Einzelprojekten und Unterstützung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der Teilnahme von Gemeindemitgliedern an derartigen Veranstaltungen auch außerhalb der Gemeinde. Förderung der musischen Ausbildung und Erziehung der Jugend; 3. Hilfe bei der Erhaltung bzw. Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindergärten, Bildungseinrichtungen sowie Spielplätzen usw.; ebenso Unterstützung dieser Bildungseinrichtungen bei Materialbeschaffung, Essensversorgung, Exkursionen usw.; eingeschlossen kann auch die finanzielle Hilfe bei der Aufbringung von Personalkosten sein; 4. Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere Jugendlicher und älterer Menschen zwecks Ermöglichung eines menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften. Diese Maßnahmen müssen dem Erhalt des Lebensumfeldes hilfreich sein; Unterstützung bei der Schaffung eines barrierefreien Gemeindegebietes und Zugang zu Unterkunftsmöglichkeiten für behinderte Menschen (barrierefreies Wohnen); 5. Erarbeitung eines Modellprojekts ¿Altersgerechtes Wohnen" als Konzept für den Verbleib alter Menschen in ihrer bisherigen Umgebung und Wiederbelebung ländlicher Bausubstanz, dazu zählen vor allem Leistungen, die den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen (behindertengerechte Sanitäreinrichtungen). Dienstleistungen im Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Menschen bei Einkauf, Essensversorgung, Fahrdienste usw.; Förderung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung (z. B. mittels Anwerbung oder Einrichtungshilfe für eine Arzt- oder Krankenschwesterstation); 6. Hilfe bei Beratungs- und Vortragsleistungen zum Thema ¿Ehe und Familie", Förderung von Erfahrungsaustauschgruppen zu Familienproblemen bzw. Familienfragen sowie Förderung der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; 7. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Personen mit denselben Zielen, insbesondere Förderung der ortsansässigen gemeinnützigen Vereine z.B. durch Unterstützung bei der gemeinnützigen Zweckerfüllung, (z.B. Zuschüsse für Veranstaltungen) sowie Unterstützung des Feuerwehrwesens (z.B. Informations-veranstaltung zur Gewinnung der Jugendlichen zur Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr, Vermittlung von Lehrgängen auf diesem Gebiet usw.) der Gemeinde Bischofroda; 8. Heranführung der Gemeindemitglieder, insbesondere der Jugend an Kunst und Kunstverständnis, Freizeitausgleich durch aktive Kunst und Kulturgestaltung (z.B. Theateraufführungen) im Rahmen der Alten- und Jugendarbeit, Durchführung von Kunstausstellungen, Malkursen und Heranführung an diese Gebiete durch Förderung des Musikunterrichtes, Motivation durch Ausstellung der von Gemeindemitgliedern erstellten Kunstwerke (z.B. Bilder); 9. Förderung der Dorfgemeinschaft durch Unterstützung und Beratungstätigkeit z.B. bei der Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen. Förderung der Heimatkunde, der Heimat- und der Brauchtumspflege durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Projekte der Heimatstube oder Unterstützung des Ortschronisten; 10. Schutz der Umwelt, durch Natur-und Landschaftspflege mit Heranführen der Bevölkerung zu einem Naturverständnis über einen Naturlehrpfad sowie Unterstützung von geeigneten Maßnahmen zwecks Erhaltung der Kulturlandschaften zur Verhinderung der natürlichen Sukzession (des Baumbewuchses), durch Unterstützung beim Einsatz von regenerativen Energien, wie z.B. bei der Umgestaltung und Neugestaltung von Solarenergienutzung. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung - zumindest in den ersten Jahren - nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage fiber die Priorität der einzelnen Projekte. (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind....
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen. .... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu fünf (5) Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstandes werden abgesehen vom ersten Vorstand (Gründungsvorstand) vom Kuratorium gewählt. Die vom Kuratorium gewählten Mitglieder sollten ihren Wohnsitz/Firmensitz überwiegend in der Gemeinde Bischofroda haben, wobei möglichst ein Vertreter Erfahrungen im Wirtschaftsleben besitzen sollte. (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und seinen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: bis 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- Stiftung Schleswig-Holsteinische Landschaft Kiel
- Bodelschwingh-Haus Wolmirstedt Stiftung Wolmirstedt
- Naturwert-Stiftung (aufgehoben 31.08.2014) Unterthingau
- Walter Winkler Familienstiftung Parkstein
- „Wir" mit Begeisterung und Engagement Hameln
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- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Deutsche Stiftung Zukunftsgestaltung Jena
- Schambach-Brabant-Stiftung Bad Salzungen
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- Stiftung Tulipan Gera
- Hospital St. Justus, St. Spiritus und v. Eichel-Streiber'scher Stiftungsfonds Eisenach
- Basch Familienstiftung MMXXII Lauscha
- Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten Rudolstadt
- Marion Klinghammer Familienstiftung MMXXII Lauscha
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Zukunft Bischofroda - Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.