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Diakonische Förderstiftung "Werner Sylten" Bad Köstritz

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gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Diakonische Förderstiftung "Werner Sylten" Bad Köstritz ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Köstritz.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§2 Diakonischer Charakter und Stiftungszweck   (1) Die Stiftung ist dem Auftrag verpflichtet, gemäß der Präambel der Satzung des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat zu bezeugen. Ihr Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der Kirche.   (2) Die Stiftung fördert in Wahrnehmung des kirchlich-diakonischen Auftrags vornehmlich Jugendhilfe, insbesondere sozial und bildungsmäßig benachteiligte und in ihrer Entwicklung gefährdete und gestörte Kinder und Jugendliche.   (3) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie die Mittelbeschaffung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung des vorgenannten Zwecks durch eine andere Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts.   (4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben insbesondere durch a) die Förderung stationärer und teilstationärer Einrichtungen, b) die Förderung von Schulen und c) die Förderung von ambulanten sozialen Diensten im Sinne von Abs. 2, d) die Werbung um finanzielle und ideelle Unterstützung.   (5) Die Stiftung ist offen für die Förderung weiterer Aufgaben im Sinne des kirchlich-diakonischen Auftrags und kann ihre Hilfe auch Menschen anderer Altersstufen gewähren, wenn diese in Folge ihres Alters, körperlicher oder geistiger Behinderungen oder aus anderen Gründen auf Unterstützung, Beratung oder Pflege angewiesen sind.   (6) In Verfolgung des Stiftungszweckes kann sich die Stiftung an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen, wenn sichergestellt ist, dass der Zweck und das Vermögen der Stiftung dadurch nicht gefährdet werden.   (7) Die Stiftung ist Mitglied des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland. e. V.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe   Organe der Stiftung sind: (1) Der Stiftungsrat (2) Der Stiftungsvorstand     § 7 Stiftungsvorstand   (1) Der Stiftungsrat wählt den Stiftungsvorstand. Dieser besteht aus einer bis drei Personen. ... (2) Der Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, ist zur Abgabe rechtserheblicher Willenserklärungen das gemeinsame Handeln von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1-3 Stiftungsrat Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Diakonische Förderstiftung "Werner Sylten" Bad Köstritz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenMildtätigkeitReligion & KircheSoziales & WohlfahrtKirchliche StiftungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1998