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Bürgerstiftung für Haan und Gruiten

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung für Haan und Gruiten ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Haan.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Der Zweck der Stiftung liegt in der Förderung von Bildung, Erziehung, Ausbildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Seit vielen Jahren unterstützt die Stiftung unter anderem die Musikschule Haan e.V., die Emil-Barth Stadtbücherei, den DU-ICH-WIR e.V.. Darüber hinaus profitieren weitere Einrichtungen und Initiativen für Kinder und Jugendliche, darunter etwa der Haaner Turnverein 1863 e.V. von den Fördermaßnahmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Petra van der Lest (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jeannette Kirchhoff (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Karin Nießner (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Bürgerstiftung für Haan und Gruiten“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.