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Lehrerwaisenstiftung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes

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gemeinnützig

Die Lehrerwaisenstiftung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1949 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt in selbstloser Weise ausschließlich und unmittelbar die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere durch die Unterstützung von bedürftigen Halb- und Vollwaisen und bedürftigen Kindern während ihrer Ausbildung von Mitgliedern des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsausschuss vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Mitglieder des Stiftungsausschusses vertreten die Stiftung gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Schriftführer oder der Kassenverwalter.Der Stiftungsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenverwalter und vier Beisitzern. Die Amtszeit eines Mitglieds des Stiftungsausschusses beträgt 4 Jahre.

Organe

Stiftungsausschuß

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 1949 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Lehrerwaisenstiftung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1949