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Lehrerwaisenstiftung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes

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gemeinnützig

Die Lehrerwaisenstiftung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 1949 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt in selbstloser Weise ausschließlich und unmittelbar die Förderung mildtätiger Zwecke, insbesondere durch die Unterstützung von bedürftigen Halb- und Vollwaisen und bedürftigen Kindern während ihrer Ausbildung von Mitgliedern des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsausschuss vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Mitglieder des Stiftungsausschusses vertreten die Stiftung gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Schriftführer oder der Kassenverwalter.Der Stiftungsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenverwalter und vier Beisitzern. Die Amtszeit eines Mitglieds des Stiftungsausschusses beträgt 4 Jahre.

Organe

Stiftungsausschuß

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Lehrerwaisenstiftung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1949