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Marion Ermer Stiftung zur Förderung der Kunst und Kultur in Sachsen und Thüringen

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gemeinnützig

Die Marion Ermer Stiftung zur Förderung der Kunst und Kultur in Sachsen und Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 1992 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur in den fünf neuen Bundesländern, insbesondere in den Ländern Sachsen und Thüringen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vergabe von Kunstpreisen oder Stipendien zur künstlerischen Aus- und Weiterbildung an junge Nachwuchskünstler. (2) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, entscheiden der Vorstand und das Kuratorium, auf welche Weise der Stiftungszweck im konkreten Fall verfolgt wird. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.   § 3 Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. (2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu 3 Personen. Der Vorstand wird zu Lebzeiten des Stifters von diesem bestellt; danach werden die Mitglieder vom Kuratorium gewählt. Die gleiche Person kann nicht zugleich Mitglied des Vorstands und des Kuratoriums sein. ... (3) ... Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und ist deren gesetzlicher Vertreter. Er kann vom Kuratorium von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen gibt er sich eine Geschäftsordnung die auch die Vertretungsbefugnis regelt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3 Kuratorium Mitglieder: 5-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Marion Ermer Stiftung zur Förderung der Kunst und Kultur in Sachsen und Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand ThüringenKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1992