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Stiftung Burschenschaftsdenkmal Eisenach

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gemeinnützig

Die Stiftung Burschenschaftsdenkmal Eisenach ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Eisenach.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Denkmalpflege.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Stiftungszweck ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs.2. Nr. 6 Abgabenordnung). (2) Die Zweckverwirklichung der Stiftung erfolgt unmittelbar durch Aufbringung der finanziellen Mittel für die Unterhaltung, Verbesserung und Pflege des im Eigentum des Burschenschaftsdenkmalverein (BDV) befindlichen Grundstückes ¿An der Göpelskuppe¿, Gemarkung Eisenach, Flur 66, Flurstuck 6011, eingetragen im Grundbuch von Eisenach beim Amtsgericht Eisenach, Blatt 6360, mit dem aufstehenden Burschenschaftsdenkmal. (3) Der Stiftungszweck wird auch mittelbar verwirklicht durch Zuwendungen an den gemeinnützigen Denkmalerhaltungsverein Eisenach e.V. (DEV), dem die Unterhaltung sowie Durchführung von Verbesserungs- und Pflegemaßnahmen am Burschenschaftsdenkmal und dem umgebenden Gelände obliegt. (4) Die Maßnahmen gemäß Absatz (2) und (3) erfolgen zunächst nur als unterstützende Begleitung des DEV. Mit Ausweitung des Stiftungskapitals soll später seine möglichst vollständige Finanzierung gesichert werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.     § 7 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Mitglieder des Vorstands sind: a. Der Vorsitzende des DEV b. Der Vorsitzende des BDV c. Der Kassenwart des DEV Sie bestimmen aus ihrem Kreis einen Sprecher, der den Vorsitz der Stiftung übernimmt und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (2) Scheidet ein Vorstandsmitglied durch Amtsniederlegung aus dem Vorstand aus, so bestellt das Kuratorium auf Vorschlag der verbleibenden Vorstandsmitglieder ein neues Vorstandsmitglied. Die Amtszeit endet mit der Neubesetzung der ausschlaggebenden Funktion im DEV bzw. BDV. Eine Wiederbestellung ist zulässig. (3) Das Amt eines gewählten Vorstandsmitgliedes endet nach Ablauf der Amtszeit. Das Vorstandsmitglied bleibt in diesen Fallen solange im Amt, bis ein Nachfolger bestellt ist. Das Amt endet weiter durch Tod und durch Niederlegung, die jederzeit zulässig ist. Vorstandsmitglieder können vom Kuratorium jederzeit mit Mehrheit abberufen werden. Ihnen ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.   § 8 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Burschenschaftsdenkmal Eisenach“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:EisenachLand ThüringenDenkmalpflegeGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2012