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Christliche Herberge zur Heimat

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kirchliche Stiftung

Die Stiftung „Christliche Herberge zur Heimat“ ist eine rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts (in Liquidation) mit Sitz in Eisenach.[1] Sie ist seit 1882 anerkannt.

Stiftungszweck

§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) - (6)...   §8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei (3) bis fünf (5) Personen. Die Vorstandsmitglieder werden mit Ausnahme des Gründungsvorstandes, der einschließlich der Amtszeit und der Anzahl der Mitglieder in dem Stiftungsgeschäft bestimmt ist, vom Kuratorium berufen. (2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Solange der Stifter Mitglied des Vorstandes ist, ist dieser auch Vorsitzender des Vorstandes. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (4) - (9)...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 3 Verwaltungsrat (1) Die Vertretung, Aufsicht und Leitung der Stiftung wird durch einen Verwaltungsrat ausgeübt. (2) Er besteht aus: 1. dem Leiter des Diakonischen Amtes der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen; 2. zwei vom Diakonischen Amt der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen zu bestimmenden Mitglieder; 3.dem Justitiar des Diakonischen Amtes; 4. einem Ortschristlichen von Eisenach; 5.dem Heimleiter des Johannes-Falk-Heimes; 6.bis zu zwei von Verwaltungsrat zu kooptierenden Mitglieder. (3) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden. ... (6) Der Vorsitzende vertritt die Anstalt (Stiftung) in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften, wie überhaupt in allen Beziehungen nach außen hin rechtsgültig und rechtsverbindlich.

Organe

Verwaltungsrat Mitglieder: 6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Christliche Herberge zur Heimat“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:EisenachLand ThüringenKirchliche Stiftungrechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts (in Liquidation)Anerkannt 1882