Stiftung24

Georg-Schlicht-Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Eisenach · anerkannt 2015

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§2 Stiftungszweck
 
(1) Der Zweck der Stiftung ist es, die künstlerische Entwicklung junger Menschen zu fördern,
entweder durch einen Geldbetrag oder durch ein Stipendium. Besondere Leistungen Einzelner
sollen durch Preise ausgezeichnet werden können. Darüber hinaus soll das Lebenswerk des
Kunstmalers Georg Schlicht erhalten und einer breiteren Öffentlichkeit bekannter gemacht
werden. Durch selbständige oder Beteiligungen an Ausstellungen.
 
(2) Die Ausschreibung von Stipendien oder Geldpreisen wird der Öffentlichkeit in entsprechender Form mitgeteilt. Für die Vergabe erlässt der Vorstand Richtlinien, die den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügen müssen (vgl. § 11). Ausgeschlossen sind Förderungen, die lediglich der Finanzierung des Lebensunterhaltes der Künstler dienen.
 
(3) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Schlossberg 4a
99817 Eisenach

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsvorstand   (1) Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus drei Personen besteht. ... (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden (mit Ausnahme des ersten Vorstandes) und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Wiederwahl ist zulässig.   § 7 Vertretung der Stiftung   Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne des § 86 i. V. m. § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsbefugt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2015
Anerkennung21.12.2015
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Eisenach sind insgesamt 15 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2015 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis