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Stiftung Rückhalt

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gemeinnützig

Die Stiftung Rückhalt ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Saarbrücken.[1] Sie wurde 2017 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Förderung von Menschen mit einer Körperbehinderung und mehrfachbehinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener so- wie von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: • Zuwendungen an in Not geratene behinderte Menschen und deren Angehörige, • Förderung des Aufbaus von Einrichtungen und Hilfsdiensten für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, • Unterstützung bei deren Eingliederung ins Berufsleben, • Zuwendungen an mit dem Zweck zu vereinbarende steuerbegünstigte Körperschaften, • Förderung von Modellprojekten in Trägerschaft solcher Körperschaften zur Sicherstellung menschenwürdigen Lebens schwer behinderter Menschen sowie deren gesellschaftlicher Integration, • Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen i. S. des Stiftungszwecks, die von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt werden, • Förderung der Forschung und des Erfahrungsaustauschs i. S. des Stiftungszwecks, die von steuerbegünstigten Körperschaften durchgeführt werden, • Förderung und Unterstützung des Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte im Saarland e.V. und von Betreuten der Gemeinnützigen Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH, Saarbrücken.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Saarland führt 190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Saarland ist dieser Eintrag einer von 190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Saarland, Eintrag „Stiftung Rückhalt“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 25.11.2025. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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