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Stiftung des Hennebergischen Gymnasiums "Georg Ernst"

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Die Stiftung des Hennebergischen Gymnasiums "Georg Ernst" ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schleusingen.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung   (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung und Bildung.   (2) Dieser Zweck wird verwirklicht durch:   - die Förderung einer humanistischen Erziehung zu Toleranz, Gewaltfreiheit und Gewissensfreiheit als wichtige Prinzipien menschlichen Zusammenlebens und einer Erziehung zur Wertschätzung und Bewahrung der Natur, - die Unterstützung des Hennebergischen Gymnasiums insbesondere beider Einrichtung und Durchführung von vertiefenden und weiterführenden Bildungsangeboten; weitere Einrichtungen können zur Erfüllung des Stiftungszwecks geschaffen werden, - die Unterstützung beim Aufbau und bei der Pflege von Kontakten zu Partnerschulen im europäischen Ausland und darüber hinaus, - die Koordination und Durchführung besonderer und regelmäßiger Veranstaltungen mit Bezug zu schulischen Traditionen, z. B. Jubiläen, Schülerbälle, Veranstaltungen des Schulclubs oder ähnliche Aktivitäten, - die Unterstützung begabter und sozial benachteiligter Schüler mittels Stipendiengewährung, Geldzuwendungen oder Bereitstellung von Lernmitteln.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane   (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand.     § 6 Zusammensetzung des Vorstandes   (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen...     § 7 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch jeweils zwei Mitglieder gemeinsam ...

Organe

Kuratorium (aufgelöst) Mitglieder: 9-17 Vorstand Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung des Hennebergischen Gymnasiums "Georg Ernst"“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:SchleusingenLand ThüringenBildung & ErziehungSoziales & Wohlfahrtrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2006