Stiftung Stadt Wittlich
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Wittlich · anerkannt 1990
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, von Wissenschaft und Forschung, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Sports sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Schloßstraße 11
54516 Wittlich
Erreichbarkeit
06571/171053
christiane.schmitz-hayer@stadt.wittlich.de
wittlich.de
Gremien und Vertretung
Organe
Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1990 |
|---|---|
| Anerkennung | 1990 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 1990 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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