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Max und Leonore von Gleichenstein Stiftung

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gemeinnützig

Die Max und Leonore von Gleichenstein Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 2007 errichtet und 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder wirtschaftlich hilfsbedürftig i.S.d. Abgabenordnung sind. Zweck der Stiftung ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von finanziellen und sachlichen Unterstützungsleistungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie die Vergabe von Ausbildungsstipendien. Der Vorstand legt Richtlinien für die Vergabe von Stipendien fest. Diese sind mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2008 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Max und Leonore von Gleichenstein Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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