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Anne Ramm Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2015

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Bildung, die Förderung des Wohlfahrtswesen sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Zweck der Stiftung ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) die ideelle und materielle Unterstützung oder den Eigenbetrieb von Einrichtungen, die sich dem vorbezeichneten Zweck widmen, insbesondere Wohn-/ Bildungseinrichtungen im Sinne eines Colleges,
b) die Vermittlung und Gewährung von Wohn- und Ausbildungsangeboten für Menschen mit Behinderungen,
c) das Angebot von Reise- und Bildungsprojekten für behinderte Menschen, insbesondere unter Einbeziehung von Menschen ohne Behinderung,
d) die Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren und weiteren Bildungsprogrammen im Bereich der Behindertenförderung,
e) die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten in Form von Projektuntersuchungen, Magisterarbeiten, Dissertationen und Habilitationen, sowie die Gewährung von Stipendien auf dem Gebiet der Behindertenförderung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Am Sandtorkai 76
20457 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2015
Anerkennung2015
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2015 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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