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Ralph und Judith Dommermuth Stiftung

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gemeinnützig

Die Ralph und Judith Dommermuth Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Montabaur.[1] Sie wurde 2012 errichtet und 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind a) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) d) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO), der Hilfe für Katastrophenopfer (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) und der internationalen Völkerverständigung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) f) die Förderung des Sports (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) g) Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 1 Nr. 5 AO) h) Förderung von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO) i) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geisti-gen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen (vgl. § 53 Nr. 1 AO) Die Zwecke der Stiftung werden insbesondere verwirklicht durch: a) Finanzielle Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungs-vorhaben; b) Zusammenwirken und koordiniertes Vorgehen mit anderen Organisationen und Einrichtungen, die nach Ansicht des Stiftungsvorstandes zur Verwirklichung der Stiftungsziele beitragen können; c) Förderung von bestehenden Einrichtungen, Institutionen und Einzelprojekten, ggf. auch durch Einschaltung von Hilfspersonen, insbesondere durch Errichtung, Erwerb und Betrieb von Einrichtungen, Instrumenten und Geräten; d) Unterstützung von Hilfsaktionen für notleidende Kinder und Jugendliche; e) Soforthilfeprogramme bei Naturkatastrophen sowie Nahrungsmittelhilfen bei Hungersnöten insbesondere in Entwicklungsländern; f) Förderung von Bildungs- und Erziehungsprogrammen und finanzielle Unterstützung von Bildungseinrichtungen; g) Förderung der unternehmerischen Tätigkeit in Entwicklungsländern, z. B. durch Unterstützung und Veranstaltung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Beratung und Unterstützung von Existenzgründungen, Beratung bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Förderprogrammen, Gewährung von Sicherheiten und Finanzierungen, Beratung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Förderung von Infrastrukturprojekten etc.; h) alle Maßnahmen zur Förderung, Erhaltung und Zugänglichmachung von Kunstgegenständen, insbesondere Durchführung und Bewerbung von Ausstellungen im In- und Ausland; i) die Vergabe Stipendien, Preisen, Beihilfen und ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der oben genannten Zwecke; j) Zusammenarbeit und Koordination mit ähnlichen Organisationen im Ausland; k) Pflege und Betreuung (z. B. Krankenpflegeleistungen, Versorgungs- und Fahrdienstleistungen) von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Ralph und Judith Dommermuth Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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