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Ralph und Judith Dommermuth Stiftung

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gemeinnützig

Die Ralph und Judith Dommermuth Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Montabaur.[1] Sie wurde 2012 errichtet und 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Zweck laut Satzung

Zwecke der Stiftung sind
a) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO)
b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
d) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO), der Hilfe für Katastrophenopfer (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) und der internationalen Völkerverständigung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO)
e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO)
f) die Förderung des Sports (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)
g) Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 1 Nr. 5 AO)
h) Förderung von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO)
i) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geisti-gen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen (vgl. § 53 Nr. 1 AO)
Die Zwecke der Stiftung werden insbesondere verwirklicht durch:
a) Finanzielle Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungs-vorhaben;
b) Zusammenwirken und koordiniertes Vorgehen mit anderen Organisationen und Einrichtungen, die nach Ansicht des Stiftungsvorstandes zur Verwirklichung der Stiftungsziele beitragen können;
c) Förderung von bestehenden Einrichtungen, Institutionen und Einzelprojekten, ggf. auch durch Einschaltung von Hilfspersonen, insbesondere durch Errichtung, Erwerb und Betrieb von Einrichtungen, Instrumenten und Geräten;
d) Unterstützung von Hilfsaktionen für notleidende Kinder und Jugendliche;
e) Soforthilfeprogramme bei Naturkatastrophen sowie Nahrungsmittelhilfen bei Hungersnöten insbesondere in Entwicklungsländern;
f) Förderung von Bildungs- und Erziehungsprogrammen und finanzielle Unterstützung von Bildungseinrichtungen;
g) Förderung der unternehmerischen Tätigkeit in Entwicklungsländern, z. B. durch Unterstützung und Veranstaltung von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, Beratung und Unterstützung von Existenzgründungen, Beratung bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Förderprogrammen, Gewährung von Sicherheiten und Finanzierungen, Beratung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Förderung von Infrastrukturprojekten etc.;
h) alle Maßnahmen zur Förderung, Erhaltung und Zugänglichmachung von Kunstgegenständen, insbesondere Durchführung und Bewerbung von Ausstellungen im In- und Ausland;
i) die Vergabe Stipendien, Preisen, Beihilfen und ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der oben genannten Zwecke;
j) Zusammenarbeit und Koordination mit ähnlichen Organisationen im Ausland;
k) Pflege und Betreuung (z. B. Krankenpflegeleistungen, Versorgungs- und Fahrdienstleistungen) von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Montabaur sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2013 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Ralph und Judith Dommermuth Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.