Stiftung der Eheleute Jacob Richardsen und Doris, geb. Bruchwitz, zu Hochdorf
Sitz in Tating · anerkannt 1905
Zweck laut Satzung
Durch das Testament des Landmannes Jacob Richardsen zu Hochdorf in Tating vom 21. November
1904 verfolgt die Stiftung den Zweck, den Hochdorfer Garten für alle Zeiten als öffentlichen Dorfpark
zu erhalten.
Die Reinerträge aus den Nutzungen der Stiftungsländereien und Gebäude werden zur Unterhaltung
des öffentlichen Dorfparks und des "Schweizerhauses" verwandt. Hierzu gehört auch die Pflege der
Grabstelle des Stifterehepaares Jacob Richardsen und Frau Doris, geb. Bruchwitz.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Denkmalpflege als Stiftungszweck
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Kontaktdaten
Anschrift
Süderdeich 8
25881 Tating
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Verwaltungsrat vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende sein. Die außergerichtliche Vertretungsbefugnis obliegt dem Vorsitzenden und in seiner Abwesenheit seinem Stellvertreter. Bei Vertragsabschlüssen ist die Zustimmung aller Verwaltungsratsmitglieder erforderlich.
Organe
Der Verwaltungsrat (Stiftungsvorstand) besteht aus 4 Personen 1. dem/der Bürgermeister/in in Tating in erster Linie, in zweiter Linie sein(e)/ihr(e) Stellvertreter/in, 2. dem/der jeweiligen Pastor/in der Gemeinde Tating, 3. und einem Mitglied der Familie Bruchwitz, 4. einem/einer Bürger/in der Gemeinde Tating.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 19.12.1905 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Nordfriesland |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Tating erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Tating verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 1905 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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