WIR FÜR UNS -DIE BÜRGERSTIFTUNG-
Sitz in Engelskirchen · anerkannt 2010
gemeinnützigBürgerstiftung
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Die Stiftung unterstützt Vorhaben und Aktivitäten im örtlichen Leben. "Es geht darum, gemeinsam Gutes anzustiften", fassen der Vorstandsvorsitzende Dr. Udo Meyer und sein Stellvertreter, Ralf Rother, das Hauptziel zusammen. Die Bürgerstiftung will keine Konkurrenz zur Vereinsarbeit sein, sondern will diese bei innovativen Projekten effektiv und unkompliziert unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorstand: Udo Meyer (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Ralf Rother (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Gero Karthaus (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Michael Fischbach (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Monika Lichtinghagen-Wirths (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Friedrich Lingemann (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jörg Deselaers (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 17.03.2010 |
|---|---|
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2010 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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