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Naturschutzstiftung Wattenmeer, Stiftung zum Schutz der bedrohten Tierwelt im Wattenmeer

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Die Naturschutzstiftung Wattenmeer, Stiftung zum Schutz der bedrohten Tierwelt im Wattenmeer ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Schutzes der bedrohten Tierwelt im Wattenmeer durch den Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e. V. oder durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Umwelt, Natur & Tiere als Stiftungszweck

Umwelt- und Naturschutzstiftungen kaufen und pflegen Flächen, betreiben Artenschutzprojekte, fördern Umweltbildung oder unterstützen Tierheime und Tierschutzarbeit. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Tierschutz sind in § 52 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstandsvorsitzende oder der Stellvertreter vertreten jeweils zusammen mit einem weiteren Mitglied die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Vorstand besteht aus 3-5 Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1995 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Naturschutzstiftung Wattenmeer, Stiftung zum Schutz der bedrohten Tierwelt im Wattenmeer“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:KielLand Schleswig-HolsteinUmwelt, Natur & TiereStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1995