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Lubinus-Stiftung

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gemeinnützig

Die Lubinus-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

Zwecke der Körperschaft sind die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Berufsausbildung sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Ebenso ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Sports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Versorgung der Bevölkerung durch die Teilnahme an der medizinischen Versorgung im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich, z. B. durch das Betreiben von Krankenhäusern im Sinne des § 67 AO sowie den Betrieb von medizinischen Begleit- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbaren, dem Stiftungszweck dienenden steuerbegünstigten Einrichtungen und Diensten. Des Weiteren werden die Satzungszwecke durch medizinische Forschung sowie die Errichtung und Unterhaltung der dafür erforderlichen Anlagen realisiert. Sie dient darüber hinaus der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Berufen des Gesundheitswesens und errichtet und unterhält die dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Sind mehrere Vorstände bestellt, so wird die Lubinus-Stiftung durch zwei Vorstände gemeinsam oder durch einen Vorstand in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder mit einem Handlungsbevollmächtigten vertreten.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus einem geborenen Mitglied und mindestens einem gewählten Mitglied.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 84 Stiftungen mit Sitz in Kiel verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2009 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Lubinus-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.