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Schloß Glücksburg

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung „Schloß Glücksburg“ ist eine Stiftung mit Sitz in Thumby.[1] Sie ist seit 1923 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Bestreben, Schloß Glücksburg und das zum Stiftungsvermögen gehörende Inventar dem hohen kulturellen und geschichtlichen Rang entsprechend zu erhalten, zu nutzen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierfür steht der Stiftung das Schloss mit den Ausstellungsräumen des Museums, der Schlosskapelle, die Gebäude auf dem Schlosshof, die Orangerie mit dem Schlosspark, die Schlossgärtnerei (Rosarium) und das Gärtnerhaus in vielfältiger Weise zur Verfügung. Das Nähere regelt eine vom Stiftungsvorstand mit Zustimmung des Stiftungsrates zu beschließende Nutzungsordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Vorstand der Stiftung besteht aus einer Person.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Schloß Glücksburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.