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Georg-Friedrich Petersen Nachlass Stiftung

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gemeinnützig

Die Georg-Friedrich Petersen Nachlass Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bredstedt.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung - des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze des Landes Schleswig-Holstein, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes - des Tierschutzes - der Heimatpflege und Heimatkunde im Landkreis Nordfriesland in den Grenzen, die im Zeitpunkt des Stiftungsgeschäftes gelten, durch eine steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Gefördert werden können steuerbegünstigte körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz auch außerhalb der Grenzen des Landkreises Nordfriesland. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe sämtlicher Mittel an die genannten Körperschaften/ juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 1.779 Stiftungen im Bereich Heimat & Brauchtum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Georg-Friedrich Petersen Nachlass Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.