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Andritter-Stiftung

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gemeinnützig

Die Andritter-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bredstedt.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Umwelt, Natur & Tiere.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist

a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung und Erziehung, des Umwelt- und

Landschaftsschutzes durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft

des öffentlichen Rechts. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weiterleitung von Mitteln an eine

andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung

von Bildung und Erziehung, des Umwelt- und Landschaftsschutzes, insbesondere die Unterstützung

und Förderung des "Naturzentrums Mittleres Nordfriesland in Bredstedt e.V." als gemeinnütziger

Einrichtung zur Förderung des Natur- und Tierschutzes;

b) die unmittelbare Förderung des Naturschutzes im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes vom 06.

März 2007 (§ 1 Abs. 3 Ziffer 4. und 9) durch die Pflege und die Entwicklung der Natur auf für den

Naturschutz besonders geeigneten Grundstücken.

Sofern die Stiftung über ausreichende Mittel verfügt, soll sie für die genannten Zwecke des

Naturschutzes Grundstücke anpachten oder ggf. auch erwerben.

Für die im Eigentum der Stiftung stehenden bzw. angepachteten Grundstücke sind Pflege- und

Entwicklungspläne im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes vom 06.03.2007 vorzuhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der/die stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes verpflichtet, von seiner/ihrer Vertretungsberechtigung nur bei Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen. Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit; den übrigen Mitgliedern kann durch Beschluss des Stiftungsvorstandes Befreiung erteilt werden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Bredstedt sind insgesamt 5 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2009 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Andritter-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.