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Stiftung zur Förderung des Fussballsports im TSV Bargteheide (kurz SFB genannt)

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Die Stiftung zur Förderung des Fussballsports im TSV Bargteheide (kurz SFB genannt) ist eine Stiftung mit Sitz in Bargteheide.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den Turn- und Sportverein Bargteheide von 1868 e. V. zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch eine zusätzliche und dauerhafte finanzielle Förderung fussballsportlicher Übungen und Leistungen im Turn- und Sportverein Bargteheide von 1868 e. V. Wird im TSV Bargteheide von 1868 e. V. kein Fussballsport mehr betrieben, dürfen bis zu dessen Wiederaufnahme auch andere satzungsgemäße Sparten des Vereins gefördert werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.687 Stiftungen im Bereich Sport & Freizeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird vom Vorstand mit mind. 2 seiner Mitglieder, eines davon muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein, vertreten.

Organe

Vorstand besteht aus 9 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung zur Förderung des Fussballsports im TSV Bargteheide (kurz SFB genannt)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.