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Stiftung zur Förderung des Fussballsports im TSV Bargteheide (kurz SFB genannt)

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Die Stiftung zur Förderung des Fussballsports im TSV Bargteheide (kurz SFB genannt) ist eine Stiftung mit Sitz in Bargteheide.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Sport & Freizeit.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den Turn- und Sportverein Bargteheide von 1868 e. V. zur Verwirklichung seiner steuerbegünstigten Zwecke.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch eine zusätzliche und dauerhafte finanzielle Förderung fussballsportlicher Übungen und Leistungen im Turn- und Sportverein Bargteheide von 1868 e. V. Wird im TSV Bargteheide von 1868 e. V. kein Fussballsport mehr betrieben, dürfen bis zu dessen Wiederaufnahme auch andere satzungsgemäße Sparten des Vereins gefördert werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Sport & Freizeit

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird vom Vorstand mit mind. 2 seiner Mitglieder, eines davon muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein, vertreten.

Organe

Vorstand besteht aus 9 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Bargteheide sind insgesamt 6 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung zur Förderung des Fussballsports im TSV Bargteheide (kurz SFB genannt)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.