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Helmut Wandmaker Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Tellingstedt · anerkannt 2002

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere einer gesunden Lebensweise für alle Menschen.

Der Stiftungszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden:

- Die unmittelbare Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, öffentlichen Vorträgen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen,

- Die Aufklärung der Bevölkerung über eine gesunde Lebensweise durch Herausgabe bzw. Förderung der Herausgabe und der Verbreitung von Informationsmaterial,

- Die Gewährung von Zuwendungen an öffentliche Einrichtungen und Verbänden zur Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens sowie

- die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Mühlenberg 25
25782 Tellingstedt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind zwei Vorstandsmitglieder, es sei denn, der Vorstand besteht nur aus einer Person. Sie sind nur zur gemeinsamen Vertretung befugt; eines dieser Mitglieder muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Im Innenverhältnis ist die/der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von ihren/seinen Befugnissen nur dann Gebrauch zu machen, wenn die/der Vorsitzende verhindert ist. Der Stifter ist alleinvertretungsberechtigt, solange er dem Stiftungsvorstand angehört.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus mindestens drei und höchstens fünf Personen einschl. des Stifters besteht. Der Stifter gehört dem Vorstand auf Lebenszeit an.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung18.12.2002
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Dithmarschen
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Tellingstedt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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