Stiftung24

Gemeinschaft Gemeinsam Leben

Sitz in Neversdorf · anerkannt 2003

gemeinnützig

Stiftungszweck

Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Abs. 1 AO). Dies soll geschehen durch:

a) Aufbau und Begleitung von Gruppen, in denen psychisch Leidende (Kranke) integriert werden,

b) zur Verfügung Stellung von Wohnraum für kleine und überschaubare Wohngemeinschaften psychisch kranker Personen, die der Zielsetzung von "Gemeinschaft Gemeinsam Leben" verpflichtet sind,

c) finanzielle Unterstützung der Aktivitäten von Personen oder Gruppen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Dorfstr. 7
23816 Neversdorf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Zwei Vorstandmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie sind zur gemeinsamen Vertretung befugt. Eines davon muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur dann Gebrauch zu machen, wenn der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes verhindert ist.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus fünf Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung02.10.2003
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Segeberg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Neversdorf sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2003 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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