Stiftung24

Johannes-Buhmann-Stiftung

Sitz in Albersdorf · anerkannt 1933

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, die Fürsorge für würdige ältere hilfsbedürftige Personen, welche entweder aus Albersdorf gebürtig oder in Albersdorf wohnhaft sind. Wenn und sobald die Mittel der Stiftung es erlauben, soll ein Altersheim beschafft werden, in welchem solchen Personen unentgeltlich Wohnung gegeben und je nach den Einkünften der Stiftung gegebenenfalls auch noch ein Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt wird. In erster Linie soll die Wohltat der Stiftung den Mitgliedern der Familie
Buhmann, Lebek und Ketelsen zu Gute kommen.
Dies Ziel der Schaffung eines Altersheims schließt nicht aus, dass auch vorher in besonderen Fällen schon Unterstützungen gewährt werden dürfen. Der Personenkreis, für den gesorgt werden soll, wird dem Einkommen nach, nach oben begrenzt durch
Berechtigte, die die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 des II. Wohnungsbaugesetzes vom 27.06.1956 in der jeweils geltenden Fassung erfüllen. Der Personenkreis wird erweitert auf alle in Dithmarschen lebenden Personen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Bahnhofstr. 23
25767 Albersdorf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung nach innen und nach außen.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Testamentsvollstrecker und dem jeweiligen Bürgermeister von Albersdorf.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung21.06.1933
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Dithmarschen
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Albersdorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1933 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis