Bürgerstiftung Quarnstedt
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Quarnstedt · anerkannt 2012
gemeinnützigBürgerstiftung
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung folgender steuerbegünstigter Zwecke
a) Sport,
b) Feuerschutz und
c) Heimatpflege
durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Heimat & Brauchtum
Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Hauptstraße 33
25563 Quarnstedt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit zwei Mitgliedern. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.
Organe
Der Vorstand der Stiftung besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Vorstandsmitglieder sind a) der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde, b) bis zu vier Bürger der Gemeinde.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2012 |
|---|---|
| Anerkennung | 18.12.2012 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Steinburg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
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Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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