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Gustav und Emma Karstens-Schlömer-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Gustav und Emma Karstens-Schlömer-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Epenwöhrden.[1] Sie ist seit 1987 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, die soziale Betreuung der Bürger in der Gemeinde Epenwöhrden zu unterstützen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Gewährung von Zuwendungen an Behinderte, Hilfsbedürftige, insbesondere aus dem bäuerlichen Bereich, und Senioren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen, und zwar a) dem Bürgermeister der Gemeinde Epenwöhrden, b) dem stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Epenwöhrden, c) einem Bauern aus der Gemeinde Epenwöhrden, der von den beiden vorgenannten Personen in den Vorstand berufen wird.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Gustav und Emma Karstens-Schlömer-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.