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Stiftung Blankenhain für gesellschaftliches Engagement

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gemeinnützig

Die Stiftung Blankenhain für gesellschaftliches Engagement ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Blankenhain.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung der Jugendhilfe, der Unterstützung älterer und behinderter Personen, betreibt Altenhilfe. Sie fördert Wissenschaft und Forschung, dient der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, dem Naturschutz und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Naturschutzgesetzes des Landes Thüringen, dem Umweltschutz, sie dient der Förderung des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde. Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf die Stadt Blankenhain/Thüringen.   (2.) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden sowohl die stiftungseigenen Immobilien und die Erträgnisse aus den Mieten dieser und der weiteren Grundstücke bzw. durch Umschichtungen der der Stiftung zufließenden Kapitalerträge genutzt. Dabei erstreckt sich die Einbeziehung der Liegenschaften sowohl auf frühere gemeindeeigene wie auch auf von Dritten erworbene und zugestiftete Grundstücke und sonstige Vermögenswerte. Sollte die Gemeinde Blankenhain durch Zusammenlegung, Auflösung usw. nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Förderung zugunsten der Rechtsnachfolger in einer Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet Blankenhain.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 8 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus (5) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind a) der Bürgermeister b) vier weitere aus der Mitte des Stadtrates gewählte Mitglieder   ...   (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden kann.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 11

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Blankenhain für gesellschaftliches Engagement“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.