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Stiftung Hermann und Alide Borggreve

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gemeinnützig

Die Stiftung Hermann und Alide Borggreve ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neuenhaus.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Hospizarbeit, des Landschafts- und Denkmalschutzes, mildtätiger Zwecke, hilfsbedürftiger Personen oder Einrichtungen, die solche hilfsbedürftigen Einzelpersonen oder Personengruppen unterstützen sowie des Heimatgedankens durch Zuwendung von Finanz- und Sachmitteln. Dabei soll nach Möglichkeit ein Bezug zur Stadt Neuenhaus (Landkreis Grafschaft Bentheim), der Gemeinde Uelsen oder der dortigen näheren Umgebung bzw. den dort lebenden Menschen bestehen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Denkmalpflege tun

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Neuenhaus sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Niedersachsen ist dieser Eintrag einer von 2.329. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Niedersachsen, Eintrag „Stiftung Hermann und Alide Borggreve“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 13.07.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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