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Stiftung Niedertrebra/Darnstedt

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Niedertrebra · anerkannt 2015

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Die Stiftung dient der Förderung und Umsetzung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Hilfe für Behinderte, der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz, der Denkmalpflege, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Sports sowie der Heimatpflege und Heimatkunde, der Förderung des Tierschutzes und des Brand- und Katastrophenschutzes für beide Ortsteile.
Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Niedertrebra/Thüringen und ihres Ortsteils Darnstedt zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung. Dies gilt insbesondere aufgrund von Gebietsreformen erfolgter Zusammenlegung oder Auflösung der Gemeinden Niedertrebra/Darnstedt und dem damit verbundenen Verlust ihrer rechtlichen und gebietskörperschaftlichen Eigenständigkeit.
 
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Unterstützung, Erhaltung und Erweiterung der Schulen; Förderung der musischen Ausbildung und Erziehungder Jugend; Unterstützung des Jugendclubs
2. Schaffung und Förderung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen sowie Spielplätzen usw.; ebenso Unterstützung bei Materialbeschaffung,Essensversorgung, Exkursionen usw.; eingeschlossen kann auch die finanzielle Hil.fe bei der Aufbringung von Personalkosten sein
3. Schaffung barrierefreier Gemeindegebiete
4. Förderung des Breitensportes, insbesondere für Jugendliche durch Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen Sportanlagen sowie Angebote für sportliche und gesundheitliche Aktivitäten
5. Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude sowie deren artgerechte Nutzung
6. Förderung musischer, musikalischer und sonstiger kultureller Veranstaltungen, Tagungen
und Ausstellungen
7. Unterstützung der Museen und Archive, Förderung des Brauchtums und der Heimatpflege
und Unterstützung für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen zwecks Durchführung
von Projekten der Bildung, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde
8. Unterstützung von Jugendprojekten, vornehmlich der Schulen und Jugendverbände durch finanzielle, ideelle und persönliche Hilfe bei Durchführung von Einzelprojekten und Unterstützung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen, einschließlich der Ermöglichung der Teilnahme von Bürgern an derartigen Veranstaltungen
9. Förderung von Seniorenvereinen und Seniorensportgruppen
10. Förderung und Unterstützung der Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehr (Ausbildung, Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen)
11. Unterstützung älterer Menschen zwecks Ermöglichung eines menschenwürdigen und sozial angemessenen Lebensstandards in der bisherigen Umgebung durch Organisation von ambulanten Hilfsdiensten und Betreuungskräften. Diese Maßnahmen müssen der sozialen Eingliederung bzw. dem Erhalt des Lebensumfeldes hilfreich sein.
12.Hilfe bei Beschaffung von technischen und medizinischen Hilfsmitteln, die älteren und behinderten Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Alltag selbständig zu gestalten; Serviceleistungen, um die Mobilität älterer und behinderter Menschen zu gewährleisten (z. B. Fahrdienste u. ä.); Dienstleistungen im Bereich des täglichen Bedarfs von älteren und behinderten Menschen bei Einkauf, Essensversorgung usw.
13. Förderung der Tierzucht durch Unterstützung der auf diesem Gebiet tätigen Vereine bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigen Zwecke
 
(3) Zur Verwirklichung des Stlftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonal heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, welche dieselben Zwecke wie die der Stiftung verfolgen, zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne ganz oder teilweise an die Stiftung abzuführen sind. Die Stiftung kann mittelbeschaffend i. S. des § 58 Nr. 1 AO im Bereich der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Hilfe'für Behinderte, der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz, der Denkmalpflege, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Sports sowie der Heimatpflege und Heimatkunde, der Förderung des Tierschutzes und des Brand- und Katastrophenschutzes tätig werden.
 
(4) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
 
(5) Ein Anspruch eines durch Leistung der Stiftung Begünstigten gegen die Stiftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Heimat & Brauchtum als Stiftungszweck

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Dorfstraße 19
99518 Niedertrebra

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane   1. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium, Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen. ...   § 7 Vorstand   1. Der Vorstand besteht aus 3 (drei) bis 5 (fünf) Personen. ... 2. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. 3. Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied soll alleinvertretungsberechtigt sein.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 20

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung22.12.2015
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Niedertrebra erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2015 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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