Stiftung24

Sandra Arens Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Sonneberg · anerkannt 2022

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Stifterin, der leiblichen Abkömmlinge
der Stifterin und des in gültiger Ehe lebenden Ehepartners der Stifterin.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gewährung von
Zuschüssen zu den Kosten oder vollständige Übernahme der Kosten
- einer Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen
- einer Eheschließung sowie Geburt eines Kindes
- des Lebensunterhaltes, dazu gehören u.a. die Unterbringung (wohnen), die Verpflegung, Reisen, die Mobilität, die Altersvorsorge, die Gesundheitsversorgung
und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar) und Ähnliches
- die Gewährung von zinsgünstigen Darlehen zur Schaffung einer Geschäftsgrundlage
- die Zahlung von Erbersatzsteuern der Stiftung.
(3) Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und im gleichen Maße verwirklicht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Charlottenstraße
96515 Sonneberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organ der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. (2) - (3) ...   § 7 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person und höchstens neun Personen. ... Der erste Vorstand wird einschließlich Festlegung der Amtszeit im Stiftungsgeschäft bestellt. ... (2) - (3) ... (4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende ist im Stiftungsgeschäft benannt.   § 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende des Vorstandes ist stets einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen wird die Stiftung vom stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Intern gilt als vereinbart, dass stets der Vorsitzende die Stiftung vertreten soll und die weiteren Mitglieder nur bei dessen Verhinderung. (2) ... (3) Für die laufenden Geschäfte können ein Geschäftsführer und Hilfskräfte angestellt bzw. beschäftigt werden, wenn dies die finanzielle Situation der Stiftung zulässt. Der Geschäftsführer hat die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-9

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung21.12.2022
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Sonneberg sind insgesamt 4 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Sonneberg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2022 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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