Stiftung Sprötau
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gemeinnützig
Die Stiftung Sprötau ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Sprötau.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum und Umwelt, Natur & Tiere.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz, der Denkmalpflege, sowie der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums sowie der Förderung der Landschaftspflege. (2) Die Stiftung wird diese Zwecke selbst in eigener Regie (operativ) insbesondere verwirklichen durch: 1. Pflege des Brauchtums und der Heimatpflege durch Vorbereitung und Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen, zum Beispiel Dorfjubiläen, Wiederbelebung von Traditionshandwerk, 2. Durchführung musischer, musikalischer und sonstiger kultureller Veranstaltungen, z.B Sängertreffen auf der Waldbühne, Konzerte, Adventssingen, 3. Erhaltung, Restaurierung und Wiederbelebung denkmalgeschützter Bausubstanz, Einrichtungen und Gebäude sowie deren artgerechte Nutzung (z. B. Sprötauer Kirche und Windmühle), 4. Projekt zur Erhaltung und Pflege alter heimischer Obstsorten zur Bewahrung der Artenvielfalt in Thüringen. (3) Die Stiftung kann mittelbeschaffend i. S. des § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Hilfe für Behinderte, der Pflege von Kunst und Kultur, dem Denkmalschutz, der Denkmalpflege, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Förderung des Sports sowie der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des Brauchtums, der Förderung der Tierzucht und der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, der Förderung der Unfallverhütung sowie der Förderung des Feuerschutzes tätig werden und agiert in diesen Bereichen als Förderstiftung. Dabei sind z.B. folgende Förderungen angedacht: 1. Förderung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere Kindertagesstätte Sprötau und Bildungseinrichtungen (örtliche Bibliothek) sowie Spielplätzen usw.; ebenso Unterstützung bei Materialbeschaffung, Essensversorgung, Exkursionen usw.; 2. Förderung des Breitensportes, insbesondere des Sprötauer Sportvereins mit 105 Mitgliedern, mit den Jugendabteilungen, durch Erhaltung und Erweiterung der in der Gemeinde befindlichen Sportanlagen sowie Angebote für sportliche und gesundheitliche Aktivitäten, 3. Förderung der Seniorensportgruppen, z.B. durch Beschaffung von Sportgeräten oder Vergabe von Zuschüssen für die Beschaffung derselben; Planung und Durchführung von Treffs, Nachmittagen und Fahrten für Senioren, 4. Förderung und Unterstützung der Tätigkeiten der freiwilligen Feuerwehr (Ausbildung, Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Nachwuchsgewinnung für die Jugendfeuerwehr Sprötau, Unterstützung von Ausscheiden, Jugendfeuerwehrcamps, Bildungsreisen) und 5. Förderung der Tierzucht durch Unterstützung der auf diesem Gebiet tätigen Vereine bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigen Zwecke, Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für die Vereinsarbeit. (4) Durch eine Satzungsänderung kann bestimmt werden, dass die verschiedenen in Absätzen 1 und 3 genannten gemeinnützigen Zwecke des operativen und fördernden Bereichs neu geordnet werden dürfen. Im Einzelnen bedeutet dies, dass Zwecke, die derzeit aufgrund der vorhandenen Mittel lediglich fördernd verwirklicht werden, später selbst operativ erfüllt werden können. Ebenso dürfen Zwecke, die in den Anfangsjahren operativ verwirklicht werden, später aber ggf. an Bedeutung verlieren, dann fördernd umgesetzt werden. (5) Die räumliche Tätigkeit erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Sprötau/Thüringen zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung. Dies gilt insbesondere aufgrund von Gebietsreformen erfolgter Zusammenlegung oder Auflösung der Gemeinde Sprötau und dem damit verbundenen Verlust ihrer rechtlichen und gebietskörperschaftlichen Eigenständigkeit. (6) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (7) Ein Anspruch eines durch Leistung der Stiftung Begünstigten gegen die Stiftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. (8) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne ganz oder teilweise an die Stiftung abzuführen sind.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium, Personalunionen in beiden Gremien sind ausgeschlossen. ... § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 (drei) bisS (fünf) Personen. Die Mitglieder des ersten Vorstandes (Gründungsvorstand) werden einschließlich der Amtszeit im Stiftungsgeschäft bestellt. Dem Vorstand sollen Personen angehören, die besonders fachkompetent sind und Erfahrungen im Hinblick auf die Zweckerfüllung der Stiftung aufweisen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. Geborenes Mitglied ist der Bürgermeister der Gemeinde Sprötau oder eine von ihm benannte Person. Ein weiteres Mitglied wird von dem Gemeinderat bestellt. Die weiteren bis höchsten 3 (drei) Mitglieder werden durch das Kuratorium benannt. Mitglieder des Vorstandes müssen ihren Hauptwohnsitz innerhalb des Gebietes der Gemeinde Sprötau, wie es zum Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung bestand, haben. (2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. ... (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftyng gerichtlich und außergerichtlich. ... Jedes Vorstandsmitglied soll alleinvertretungsberechtigt sein.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 - 5 Kuratorium Mitglieder: 5 - 9
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Gleicher Zweck
- SONORA-Stiftung Quedlinburg
- Stifterkreis Zukunft Rosenheim
- Bürgerstiftung Oranienburg Oranienburg
- Stiftung Una corda – Musik ohne Hürden Berlin
- Daniel-Theysohn-Stiftung Ludwigswinkel
- Imhoff Stiftung Köln
- Sparkassenstiftung der Kreissparkasse Wernigerode Wernigerode
- Stiftung - Deutsche Maritime Akademie Laboe
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Rätin Hoffmann'sches Legat Bad Salzungen
- Ritter-Bohring Stiftung Rudersdorf
- Stiftung Deutsche Landerziehungsheime
- Sacher Familienstiftung Mühlhausen
- Dr. Zollmann Stiftung Jena
- Albert-Schweitzer-Gedenk- und Begegnungsstätte Weimar
- KiJuFa-Stiftung Großenstein
- Stiftung evangelische Predigerkirche Erfurt Erfurt
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Sprötau“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.