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Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen

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Die Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient dem Schutz der Umwelt und fördert dazu Maßnahmen und Projekte zur Primärenergieeinsparung sowie zur Nutzung regenerativer Energien und der rationellen Energieanwendung zum Zwecke des Klimaschutzes. Die Stiftung soll in der Regel außerhalb der staatlichen Programme tätig werden. Sie kann dies durch eigene Projekte oder durch Unterstützung von Projekten Anderer. Zur Erfüllung dieses Zweckes soll die Stiftung insbesondere fördern: a) die Konzipierung, Durchführung und Unterstützung von Projekten und Veranstaltungen, sowohl durch Einzelprojektförderung als auch durch institutionelle Förderung, b) die Konzipierung, Durchführung und Unterstützung von Breitenförderprogrammen inkl. Beratungsmaßnahmen, c) den Austausch von dem Stiftungszweck zuzurechnendem Wissen über die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen und privaten Institutionen, d) die Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der dem Stiftungszweck dienlichen Verfahren und Technologien.Bei der Vergabe der Stiftungsmittel soll in erster Linie eine Berücksichtigung regional ansässiger Projekte erfolgen. (2) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. (3) Der Vorstand kann - soweit er dies für erforderlich hält - Förderrichtlinien erlassen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen besteht nicht.   § 3 Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt auch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stifterin und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. (3) Die vorangehenden Bestimmungen des § 3 sind nicht abänderbar.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 3.852 Stiftungen im Bereich Umwelt, Natur & Tiere

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und der Stiftungsbeirat (§ 9) ...   (2) - (5) ...     § 8 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht zunächst aus drei (3) Personen und kann um zwei weitere Personen auf fünf (5) Personen erweitert werden. ...   (2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie seinen Stellvertreter.   (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn die anderen Vorstandsmitglieder dem im Einzelfall zustimmen.   (4) - (10) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5 Stiftungsbeirat Mitglieder: 5-10

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand ThüringenUmwelt, Natur & TiereWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2004