Stiftung Bürger für Thüringer Schlösser und Burgen
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gemeinnützig
Die Stiftung Bürger für Thüringer Schlösser und Burgen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie wurde 2014 errichtet und 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der ¿Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten¿ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Ziele. Sie dient der Förderung der Kunst Kultur, Denkmalpflege, Bildung, Forschung und Wissenschaft im Rahmen der Erhaltung, Pflege, Wiederherstellung und Entwicklung der höfischen Tradition in Thüringen sowie der zugehörigen Denkmale und Objekte (Burgen, Schlösser, Gärten, Raumkunstwerke, Gedenkstätten, Bibliotheken usw.). Daneben kann die Stiftung auch Mittel zur Förderung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder Stiftung beschaffen. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Pflege, Wiederherstellung, Erhalt und Inventarergänzung der von der ¿Stiftung Thüringer 2. Unterstützung von Erhaltung und Restaurierungsmaßnahmen anerkannten Kulturgutes, die mit dem Erbe höfischer Kultur Thüringens im Zusammenhang stehen; 3. Durchführung und Unterstützung wissenschaftlicher Veranstaltungen, Projekte und Tagungen 4. Durchführung und Unterstützung von Forschungsvorhaben auf den Gebieten des Stiftungszweckes; 5. Vergabe von Forschungsaufträgen auf den Gebieten des Stiftungszweckes; 6. Bildungs-und lnformationsveranstaltungen im Hinblick auf die Sensibilisierung und Befassung mit der Kultur und Geschichte sowie der Bedeutung der Schlösser und Gärten für den Freistaat Thüringen; 7. Gewährung von Stipendien für wissenschaftliche Arbeiten, z.B. Dissertationen, Habilitationen und sonstige Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Stiftungszweckes. Die Transparenz und die Voraussetzungen für eine solche Förderung mit gemeinnütziger Zielsetzung können in einer konkretisierenden Stipendienvergabeordnung geregelt werden; 8. Hilfe bei der Ausbildung von Restauratoren und Personen, die sich beruflich auf die Tätigkeit im Hinblick auf die Stiftungsziele vorbereiten; 9. Wissenschaftliche Erfassung und Erforschung der vom Stiftungszweck umfassten Kulturgüter; 10. Öffentliche Präsentation oder Vermittlung der vom Stiftungszweck erfassten Kulturgüter; 11. Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Institutionen mit dem gleichen Zweck. Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über Einzelbeispiele hinaus solche Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. (3) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten und Hilfspersonen heranziehen. Die Stiftungszwecke werden durch die Stiftung selbst verwirk licht. Die Stiftung kann auch eine Erfüllung der Stiftungszwecke durch juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke oder durch andere steuerbegünstigte Körperschaften nach § 58 Nr. 1 AO fördern. Insbesondere soll dies durch die Förderung der ¿Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten¿ erfolgen. An diese kann auch eine Weitergabe der Mittel nach § 58 Nr. 2 AO erfolgen. Die Stiftung kann mittelbeschaffend gem. § 58 Nr. 1 AO tätig sein. (4) Über die Erfüllung des Stiftungszwecks und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheiden die nach dieser Satzung zuständigen Organe nach billigem Ermessen. (5) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu. §3 Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿steuerbegünstigte Zwecke¿ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stifter und ihre Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit der nicht geborenen Organmitglieder beträgt fünf Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. ¿ (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, sofern die Satzung keine abweichende Regelung trifft. ¿ §8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei (3) bis fünf (5) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind: 1. der Direktor der ¿Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten¿ oder eine von ihm benannte Person; 2. der Vorsitzende des Vorstands des Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt oder eine von ihm benannte Person; 3. der Vorsitzende der Gesellschaft für Thüringer Schlösser und Gärten oder eine von ihm benannte Person. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat gewählt. Dieser bestimmt auch die Anzahl der über die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 hinausgehenden Vorstandsmitglieder. Die Zugehörigkeit zum Vorstand ist bei den geborenen Vorstandsmitgliedern nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 an die Tätigkeit in der von ihm vertretenen Institution gebunden. Der erste Vorstand (Gründungsvorstand) wird einschließlich der Amtszeit der nicht geborenen Mitglieder von den Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt. (2) Der Vorstand beruft aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Werden Mitglieder des Stiftungsrates in den Vorstand berufen, scheiden sie aus dem Stiftungsrat aus. §9 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. ¿ Der Vorstand ist von Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ¿
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-5 Stiftungsrat Mitglieder: 4
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Bildung & Erziehung in Weimar
- Stiftung Sendehalle Weimar
- Deutsche Shakespeare-Stiftung
- Stiftung Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar - Staatstheater Thüringen
- Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen
- Bürgerstiftung Weimar
- Sanum Stiftung
- Max-Zöllner-Stiftung
- Familie Will Stiftung für soziale Demokratie
- Alle 18 für Bildung & Erziehung in Weimar
In Weimar
- Stiftung Sendehalle Weimar
- Alfred-Ahner-Stiftung
- Radegunde-Stiftung
- Deutsche Shakespeare-Stiftung
- Stiftung Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar - Staatstheater Thüringen
- Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen
- Boltres Familienstiftung MMXX
- Marie-Seebach-Stiftung
- Alle 60 in Weimar
In Thüringen
- Eduard und Clara Rosenthal-Stiftung Jena
- Kieser Stiftung Langewiesen
- Hospital Grimmenthal Meiningen
- BürgerStiftung Erfurt Erfurt
- Stiftung "Kinderheim" Hildburghausen
- Stiftung der Kreissparkasse Eichsfeld Erfurt
- Das Rat-Hoffmann'sche Schullegat Königsee
- Stiftung für benachteiligte Kinder und Jugendliche Altenburg
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Bürger für Thüringer Schlösser und Burgen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.