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Alfred T. Mörstedt-Stiftung

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Die Alfred T. Mörstedt-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rudolstadt.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Zweck
 
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur in Form der dauerhaften Bewahrung und öffentlichen Zugänglichmachung sowie der künstlerischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung und Erforschung des Kunstschaffens des Malers und Grafikers Alfred Traugott Mörstedt.
 
(2) Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck insbesondere
-durch die Durchführung der öffentlichen Ausstellung der Werke von A.T. Mörstedt
- durch die Zugänglichmachung des künstlerischen Nachlasses von A.T. Mörstedt für die Forschung
- durch die professionelle Aufbereitung, Katalogisierung, Digitalisierung und Archivierung des künstlerischen Nachlasses von A.T.Mörstedt
- durch die Publikation der Werke von A.T. Mörstedt
-durch die Vorstellung und Zugänglichmachung des künstlerischen Werkes von A.T. Mörstedt im Rahmen einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit, für die akademische Lehre sowie durch andere Mittel
- durch die Ermöglichung einer kunsthistorischen Analyse und Bewertung
- durch die Erstellung eines vollständigen Werkverzeichnisses
 
(3) Die Stiftung kann ihre Zwecke im In- und Ausland verfolgen und ihre Maßnahmen durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit begleiten.
 
(4) Die Stiftung muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und in gleichem Umfang verfolgen. Der Stiftungsvorstand entscheidet darüber, welche der Zwecke jeweils vorrangig verfolgt werden.
 
(5) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(6) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung   (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand.   ...   § 7 Aufgaben des Vorstands, Vertretung   (1) Dem Vorstand obliegen die laufende Geschäftsführung der Stiftung und die Vertretung der Stiftung im Rechtsverkehr. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.   (2) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Solange die Stifterin dem Vorstand angehört, vertritt sie die Stiftung daneben allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 9 Stiftungen mit Sitz in Rudolstadt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2013 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Alfred T. Mörstedt-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RudolstadtLand ThüringenKunst & KulturWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2013