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Kind ohne Eltern - Walter Breitenstein-Stiftung

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gemeinnützig

Die Kind ohne Eltern - Walter Breitenstein-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Heikendorf.[1] Sie ist seit 1992 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung elternloser Kinder im Sinne der §§ 52/53 AO, sowie die Förderung der Jugendpflege, Fürsorge und Jugenderziehung unabhängig von Nationalität, Religion und Herkunft in Schleswig-Holstein und anderswo, z. B. durch Bezuschussung von Ferienaufenthalten und Qualifizierungsmaßnahmen auch im Ausland, Gewährung von Sonderzuwendungen bei besonderen Anlässen, Gewährung von Soforthilfen in akuten Notsituationen und Hilfen in sonstigen Situationen, in denen keine oder keine ausreichenden staatlichen Leistungen zu gewähren sind und durch die die persönliche Entwicklung der Kinder gefördert wird.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird, wenn mehrere Personen als Vorstandsmitglieder vorhanden sind, jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten; ist wegen fehlender Kooptation nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses die Stiftung allein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Kind ohne Eltern - Walter Breitenstein-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.