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Kind ohne Eltern - Walter Breitenstein-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Heikendorf · anerkannt 1992

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung elternloser Kinder im Sinne der §§ 52/53 AO, sowie die

Förderung der Jugendpflege, Fürsorge und Jugenderziehung unabhängig von Nationalität, Religion

und Herkunft in Schleswig-Holstein und anderswo, z. B. durch Bezuschussung von Ferienaufenthalten

und Qualifizierungsmaßnahmen auch im Ausland, Gewährung von Sonderzuwendungen bei

besonderen Anlässen, Gewährung von Soforthilfen in akuten Notsituationen und Hilfen in sonstigen

Situationen, in denen keine oder keine ausreichenden staatlichen Leistungen zu gewähren sind und

durch die die persönliche Entwicklung der Kinder gefördert wird.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Ludwigstraße 10
24226 Heikendorf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird, wenn mehrere Personen als Vorstandsmitglieder vorhanden sind, jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten; ist wegen fehlender Kooptation nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt dieses die Stiftung allein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1992
Anerkennung01.10.1992
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Heikendorf sind insgesamt 7 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1992 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung