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Familienstiftung des Georg Koppehele

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Köln · anerkannt 1604

Familienstiftung

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Nachfahren des Bruders und der drei Schwestern des Stifters Georg Coppehl, die also namentlich von Thomas, Margaretha, verehelicht gewesene Steindorf, Anna, verehelicht gewesene Dumde, Elisabeth leiblich abstammen. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gewährung eines Zuschusses der Nachfahren weiblichen wie männlichen Geschlechts für das akademische Studium, die Ausbildung in Handwerk oder den bildenden Künsten, die Aussteuer zur ersten Eheschließung, die Unterstützung sozialschwacher, auch krankheits- oder altersbedingt Erwerbsunfähiger oder auch unverschuldet in Not geratener, die Erziehungskosten von Waisen unter 14 Jahren. Weiterer Zweck ist die Förderung des Zusammenhaltes der Nachkommen und die Pflege der Geschichte des Stifters und der Stiftungsgeschichte z.B. durch: die Organisation und Durchführung von Familientagen und Zusammenkünften, die Erforschung und Erschließung historischer Quellen zwecks Erstellung von Beiträgen zur internen oder externen Veröffentlichung, die Pflege der Erfassung der Nachkommen einschl. genealogischer Tabellen und Stammbäume.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Kontaktdaten

Anschrift

Enzianweg 52
50765 Köln

Gremien und Vertretung

Organe

Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung16.12.1604
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Sachsen-Anhalt ist dieser Eintrag einer von 374. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1604 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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