Nordmark-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Uetersen · anerkannt 2002
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung mildtätiger Zwecke,
b) die Förderung von Bildung und Erziehung,
c) die Förderung von Wissenschaft und Forschung,
d) die Förderung von Kunst und Kultur.
Die vorgenannten Stiftungszwecke werden mittelbar (§ 2 Abs. 2 Buchst. a) und b)) und unmittelbar (§
2 Abs. 2 Buchst. c) und d)) verwirklicht.
a) Mittelbare Verwirklichung:
Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts - insbesondere der
Stadt Uetersen und der Gemeinde Morrege - zur Verwendung zu den o. g. steuerbegünstigten
Zwecken. Dabei sollen im Bereich der Förderung der Bildung und Erziehung insbesondere
Jugendarbeit, z. B. in Schulen und Kindergären, im Bereich Mildtätigkeit Alten- und Pflegeheime,
finanziell unterstützt werden.
b) Unmittelbare Verwirklichung:
Die Stiftungszwecke werden unmittelbar - ggf. durch Hilfspersonen - verwirklicht durch
aa) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der
Medizin, Pharmazie und die Vergabe von Forschungsaufträgen. Die Ergebnisse ihrer Forschung und
der übrigen wissenschafltichen Tätigkeit sollen von der Stiftung in geeigneter Weise (insbesondere in
Fachzeitschriften) veröffentlicht werden.
bb) die Durchführung von Kunstausstellungen und Förderung von einzelnen Kunstprojekten.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Pinnauallee 4
25436 Uetersen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2002 |
|---|---|
| Anerkennung | 26.07.2002 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Pinneberg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Von den 4 Stiftungen mit Sitz in Uetersen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Diese Stiftung gehört zu den 4 in Uetersen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Anerkennungsjahr 2002 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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