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Nordmark-Stiftung

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gemeinnützig

Die Nordmark-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Uetersen.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a) die Förderung mildtätiger Zwecke, b) die Förderung von Bildung und Erziehung, c) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, d) die Förderung von Kunst und Kultur. Die vorgenannten Stiftungszwecke werden mittelbar (§ 2 Abs. 2 Buchst. a) und b)) und unmittelbar (§ 2 Abs. 2 Buchst. c) und d)) verwirklicht. a) Mittelbare Verwirklichung: Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts - insbesondere der Stadt Uetersen und der Gemeinde Morrege - zur Verwendung zu den o. g. steuerbegünstigten Zwecken. Dabei sollen im Bereich der Förderung der Bildung und Erziehung insbesondere Jugendarbeit, z. B. in Schulen und Kindergären, im Bereich Mildtätigkeit Alten- und Pflegeheime, finanziell unterstützt werden. b) Unmittelbare Verwirklichung: Die Stiftungszwecke werden unmittelbar - ggf. durch Hilfspersonen - verwirklicht durch aa) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie und die Vergabe von Forschungsaufträgen. Die Ergebnisse ihrer Forschung und der übrigen wissenschafltichen Tätigkeit sollen von der Stiftung in geeigneter Weise (insbesondere in Fachzeitschriften) veröffentlicht werden. bb) die Durchführung von Kunstausstellungen und Förderung von einzelnen Kunstprojekten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Nordmark-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.