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Schlotfeldt-Stiftung

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gemeinnützig

Die Schlotfeldt-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Ellerdorf.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Feuerschutzes, der Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Sports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts und zwar innerhalb der heutigen (zum Zeitpunkt der Stiftungsanerkennung) politischen Grenzen der Ämter Mittelholstein und Nortorfer Land.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder.

Organe

Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen, von denen eine der Vorsitzende und eine der stellvertretende Vorsitzende ist. Der Stiftungsrat besteht aus drei Mitgliedern. Er wählt mit der Mehrheit seiner Mitglieder aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Schlotfeldt-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.