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Michaela Krause Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Michaela Krause Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2020 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll die Stifterin, deren Ehepartner und die leiblichen Nachkommen der Stifterin sowie Adoptiv- und Stiefkinder(¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern.   (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.   (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen.   (4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.548 Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen   (1) Organe der Stiftung sind zunächst der Stiftungsvorstand und die Familienversammlung. ... (2) - (6) ...   § 9 Stiftungsvorstand   (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden.   (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist die Stifterin zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifterin aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied (sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht) nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt.   (3) Der erste Vorstand besteht aus der Stifterin Michaela Krause. Diese ist Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand.   (4) - (11) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1 - 5 Familienversammlung Mitglieder: unbestimmt

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Michaela Krause Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LauschaLand ThüringenFamilie & privatnützigrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2020